Dieser Stoff ist in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) nicht als "umweltgefhrlich" gekennzeichnet. Der BAM liegen aber Erkenntnisse vor, dass der Stoff umweltgefhrlich fr die aquatische Umwelt ist (s. REACH-Dossiers bei der ECHA). Daher wird die Zuordnung zu UN-Nr. 3082 und die Kennzeichnung als "umweltgefhrlich" empfohlen.